SIGUV EDA FA Finanzamt
SIGUV EDA FA Finanzamt übermittelt Daten der Leistungsempfänger über gewährte Leistungen und Dauer des Leistungszeitraumes an die Finanzämter via Elster-Verfahren.
Aus § 32 b Abs. 3 EStG ergibt sich für die Träger der Sozialversicherung die Verpflichtung, die Daten über die im Kalenderjahr gewährten Leistungen sowie die Dauer des Leistungszeitraumes für jeden Empfänger bis zum 28. Februar des Folgejahres nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch amtlich bestimmte Datenfernübertragung zu übermitteln.
Serviceumfang seitens des Betreibers:
Leistungen gemäß SIGUV EDA Basisdienste
- zur Verfügungsstellung zentrale Infrastruktur
- Administration Hardware, Systemsoftware der SOA-Referenzarchitektur
- tägliche Datensicherung, Restore, Monitoring, Systemadministration
- Systempflege und Patchmanagement der SOA-Referenzarchitektur und der implementierten Lösung
- Einrichtung von Alarmpunkten und Schwellwerten
- Durchführung der Systemüberwachung mit Hilfe des Monitoring
- Abgeleitete Trend- und Performance-Analysen
Leistungen bezogen auf SIGUV EDA FA
- Implementierung SIGUV EDA FA
- 3rd Level Support für die SIGUV EDA FA Gesamtlösung
Verantwortungsbereich des Kooperationspartners:
- Betrieb der lokalen Systeme und Clients die mit SIGUV EDA kommunizieren
- Durchführung evtl. notwendiger Anpassungen
- Sicherstellung Datenübernahme und Datenlieferung an den SIGUV EDA Übergabepunkten
- Sicherstellung der Netzwerkfunktion vom WAN-Zugang bis zum Client
- Operative Unterstützung bei der Durchführung Einstellungsanpassungen im Bereich Netzwerk
- Budgetierung gewünschter inhaltlicher Änderungen in der SIGUV EDA Lösung
- 1st und 2nd Level Support für die SIGUV EDA Lösung